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Nürnberger Weiterbildungskreis für Psychotherapie

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Diese Seite informiert Sie über die einzelnen Bausteine der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ entsprechend der Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer.

Inhalt dieser Seite

Seit dem Sommersemester 2009 kooperiert der NWP mit dem WEP (Erlanger Weiterbildungskreis für Psychotherapie) und bietet ein gemeinsames Weiterbildungsprogramm zur Theorie und Praxis der tiefenpsychologischen Psychotherapie an.
 

Zusatzbezeichung Psychotherapie

Die Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ ist geregelt in der Weiterbildungsordnung der Bayer. Landesärztekammer vom 24.04.2004 und in den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung für den Bereich Psychotherapie. Die Weiterbildungsordnung und die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung sind bei der Bayer. Landesärztekammer erhältlich. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen an:

Frau Dr. med. J. Niedermaier, Bayer. Landesärztekammer, Mühlbaurstr. 16, 81677 München. Tel: 089/4147-1, Fax: 089/4147-280.

Die Weiterbildungsordnung können Sie von der Internetseite der Bayer. Landesärztekammer einsehen oder als pdf-Datei herunterladen: http://www.blaek.de. Auf der linken Leisten den Link "Weiterbildung", dort "Weiterbildungsordnung 2004" wählen. Zu finden sind dort ebenfalls die "Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung".

Nach den Übergangsbestimmungen für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie können die Kolleginnen und Kollegen, die ihre Weiterbildung vor dem 1.8.2004 begonnen hatten, diese noch bis 31.7.2010 nach der alten Weiterbildungsordnung abschließen. Bitte klären Sie vorab, nach welcher Weiterbildungsordnung Sie Ihre Ausbildung abschließen können oder wollen mit der Bayer. Landesärztekammer. Sie finden die alte Weiterbildungsordnung ebenfalls auf der Homepage der BLAeK (http://www.blaek.de) unter "Weiterbildungsordnung 1993".

Unsere hier gemachten Angaben helfen Ihnen sich über die Anforderungen der neuen Weiterbildungsordnung zu informieren und die entsprechenden Angebote des Nürnberger Weiterbildungskreises für Psychotherapie zu finden.

Das hier in Ausschnitten wiedergegebene "Merkblatt Psychotherapie" (helle Felder) der BLAeK ist auf deren Homepage schwer zu finden und steht Ihnen deshalb hier als PDF-Download zur Verfügung: Merkblatt_Psychotherapie_04.pdf

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Theoretische Weiterbildung

Wir bieten diese Ausbildung in einem vier Semester umfassenden Programm an, das insgesamt 160 Stunden (bei einem Bedarf laut Weiterbildungsordnung von 120 Std.) umfasst.

Vorlesungs- und Seminarplan:

Die Vorlesungen finden zu folgenden Grundthemen statt:

1. Kindheit und Jugend
2. Der Mensch in seinen Beziehungen
3. Der Mensch und seine Krankheit
4. Der Patient in Therapie

Die tiefenpsychologischen Inhalte der Vorlesungen und Seminare sind:

allgemeine Neurosenlehre, Entwicklungspsychologie, spezielle Neurosenlehre, Erstinterview mit Übungen, Anamnese, Paktgespräch, Deutungen, Widerstand, Übertragung und Gegenübertragung. Ergänzt wird die Ausbildung mit dem Erlernen von Testverfahren, der Antragstellung und den spezifischen Behandlungstechniken. Die Teilnahme an der Weiterbildung wird in einem Studienbuch durch Unterschrift der Dozenten dokumentiert und dient als Grundlage für die Ausfertigung der Bescheinigungen für die Bayerische Landesärztekammer.

Dieser Ausbildungsabschnitt wird ebenfalls durch unser Semesterprogramm abgedeckt.

Vorlesungsverzeichnis des laufenden Semesters

Vorlesungsverzeichnisse früherer Semester

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Zweitverfahren

Angebote für das Zweitverfahren finden Sie auf der Seite "Angebote der Dozenten" (Abschnitt: Weitere Verfahren).

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Entspannungsverfahren und Hypnose

Angebote für Entspannungsverfahren finden Sie auf der Seite "Angebote der Dozenten" (Abschnitt: Autogenes Training und Hypnose)

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4. Psychiatrische Kenntnisse

Psychiatrische Kenntnisse sollten in der Regel durch klinische Tätigkeit in der Psychiatrie erworben werden. Beim Erwerb psychiatrischer Kenntnisse im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung gelten die Ausführungsbestimmungen der Bayerischen Landesärztekammer.

Die berufsbegleitende Weiterbildung wird im Rahmen des Weiterbildungskreises durchgeführt von:

Herrn OA Dr. Henninger, Psychiatrische Klinik am Klinikum Nürnberg-Nord (Tel: 0911/398-2829).

Interessenten für diesen Kurs wenden sich bitte persönlich an Dr.Henninger. Die Kosten für die berufsbegleitende psychiatrische Weiterbildung betragen für den gesamten Kurs ca. € 450.-.

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Balint-Gruppe

Dozenten, die Balintgruppen anbieten, finden Sie auf der Seite "Angebote der Dozenten" (Abschnitt: Balintgruppen-Leiter)

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Diagnostik (Supervision Anamnesen)

Auf der unserer Seite "Angebote der Dozenten" findet sich einer Tabelle alle vom Weiterbildungskreis bestimmten Anamnesesupervisoren (A). Es können pro 50 Minuten Einzelsupervision zwei Anamnesen supervidiert werden.

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Behandlung

Die 15 Doppelstunden KTS-Seminare werden zusätzlich zu der Theorie angeboten. Unsere aktuellen Angebote dazu finden Sie unter "Sonderseminare" auf der Seite "Vorlesungsverzeichnis"

Die Supervision der Behandlungsfälle sollten bei den von der BLAeK ermächtigten Lehrtherapeuten des Nürnberger Weiterbildungskreises Nürnberg (mit (S) auf der Seite "Angebote der Dozenten" zu finden) absolviert werden. Voraussetzung für die supervidierte Behandlung von Patienten ist der Nachweis von mindestens der Hälfte der Selbsterfahrung und mindestens 60 Stunden Theorie.

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Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung sollte bei Lehrtherapeuten des Nürnberger Weiterbildungskreises für Psychotherapie e.V. absolviert werden. Es wird empfohlen, mit der Selbsterfahrung (Einzelselbsterfahrung ist vorzuziehen) möglichst früh zu beginnen. Voraussetzung für die supervidierte Behandlung von Patienten ist der Nachweis von mindestens der Hälfte der Selbsterfahrung und mind.  Stunden Theorie. Sie finden die ermächtigten Lehrtherapeuten auf der Tabelle unserer Seite "Angebote der Dozenten" (L: Einzelsupervision; GR: Gruppensupervision).

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Kosten

Ordentliche Hörer bezahlen pro Semester              € 400,- (10,- € pro Stunde)

Informative Hörer bezahlen pro Doppelstunde        €   20,-

Wir bitten die ordentlichen Hörer, den Betrag von € 400.- zu Beginn des Semesters unaufgefordert zu überweisen, sollte dies nicht innerhalb der ersten vier Wochen passieren, werden wir Sie noch einmal daran erinnern.

Informative Hörer werden gebeten, den (selbsterrechneten!) Betrag zum Ende des Semesters ebenfalls zu überweisen. Nach Beendigung des Semesters und Überweisung der entsprechenden Gebühren erhalten ordentliche und informative Hörer eine Bescheinigung über die absolvierten Theoriestunden zur Vorlage bei der Bayer. Landesärztekammer sowie eine Quittung über den entrichteten Betrag.

Wir bitten um Verständnis, dass wir die Bankverbindung aus Sicherheitsgründen hier nicht veröffentlichen. Gerne erhalten Sie diese auf Anfrage bei Frau Dr. Ostertag (irostertag at aol dot com).

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